Steckbrief
Julia Beerhold wurde in Düsseldorf geboren mit dem Ziel, so schnell wie möglich etwas anderes zu sehen. Nach Aufenthalten in Malaysia, USA, Frankreich und Chile lebte sie etliche Jahre in Madrid und absolvierte dort auch ihr Schauspielstudium. Seitdem ist sie nicht weniger reiselustig, aber immerhin sesshaft in Köln. Nach Engagements an verschiedenen Bühnen und einer glanzvollen Karriere als Punkrockgitarristin bei den Bands KWIRL und G.C.Poma (Grrlism Causes Pimples On My Ass) tourte sie mehrere Jahre lang als Pianistin und Sängerin mit dem Serge-Gainsbourg-Abend "Ich liebe dich... ich auch nicht". Heute arbeitet Julia Beerhold hauptsächlich als Schauspielerin für Film und Fernsehen („Wilsberg", „Die Anrheiner", „Wolffs Revier", „Achterbahn", „Die Familienanwältin", „Meine böse Freundin", „Tatort", „Soko Köln", „Der letzte Bulle", „Die Kumpel" u.a.). Neben ihrer Tätigkeit als Schauspielerin dreht sie Dokumentarfilme („Schattenmenschen", WDR 2007) und arbeitet als Schauspielcoach im In- und Ausland. Seit Februar 2009 ist sie im Vorstand des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) und möchte die Kollegen vor allen in den Themenbereichen „Soziale Absicherung" und „Verbesserung der Arbeitsbedingungen" unterstützen.
Du bist neustes Mitglied im Vorstand des BFFS. Wie kam es dazu?
Ich habe mich schon lange für die Arbeit des BFFS interessiert und nahm auch immer an dem monatlichen Stammtisch in Köln, der auch in Berlin, Hamburg und München angeboten wird, teil. Mit der Zeit habe ich mich dort immer weiter eingebracht, habe zum Beispiel die Protokolle der Stammtische geschrieben und auch an der Entwicklung der Zusatzformel, über die wir gleich noch sprechen werden, mitgewirkt. Dann sprach mich Heinrich Schafmeister an, ob ich mir eine intensivere Mitarbeit vorstellen könnte. Dadurch fuhr ich auch schon mal zu offiziellen Terminen mit und eh ich mich versah, schlug mir Heinrich vor, mich zur Wahl zu stellen. Zunächst war ich noch unschlüssig, weil es viel Arbeit ist und ich nicht wusste, ob ich genug Zeit für diese Aufgabe habe und dem ganzen überhaupt gewachsen bin. Die anderen Kollegen aus dem Vorstand haben mich dann aber beruhigt und gesagt, dass sie es auch alle ehrenamtlich machen und in erster Linie Schauspieler und dann erst Funktionäre sind. Sie haben mir auch Mut zugesprochen, dass ich das schaffen kann und mich in die Thematik schon einarbeiten würde - und das hat ja dann auch ganz gut geklappt. Mit mir ist nun auch ein weiterer Kölner im Vorstand vertreten und nach dem Ausscheiden von Ulrike Luderer gab es auch keine Frau mehr im Vorstand.
Schwerpunkt unseres Interviews ist das Thema Sozialversicherung. Warum steht das auf der Agenda des BFFS ganz oben?
Das war von Anfang ein brennendes Thema, das immer wieder bei den Stammtischen besprochen wurde, da wir als Schauspieler weisungsgebunden, abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig sind. Das heißt, wir zahlen in die Kassen ein, haben aber kaum die Möglichkeit, die Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld I zu erfüllen. Diese Anwartschaftszeiten wurden mit der Agenda 2010 so geändert, dass man in zwei Jahren insgesamt ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss, um Arbeitslosengeld I zu erhalten. Das bekommt man aber als normaler Fernsehschauspieler nicht zusammen, weil man ja immer nur ein paar Tage oder Wochen dreht. Daher rutscht man in Zeiten der Nichtbeschäftigung sofort in das Arbeitslosengeld II ab und auch das bekommt man nur, nachdem man seine Ersparnisse aus vorherigen Jobs, für die man immer die Arbeitslosenversicherung abführen musste, aufgebraucht hat. Im Grunde war dieses Thema auch der Auslöser für die Gründung des Verbandes. Denn gerade weniger bekannte Schauspieler bekamen die Auswirkungen der Agenda 2010 zu spüren und viele rutschten auch in Hartz IV hinein. Zeitgleich gab es noch eine Verleumdungsgeschichte in den Medien, dass bekannte Schauspieler Arbeitslosengeld abzocken würden. Dabei wurde nur nie erwähnt, dass eben die wenigsten Schauspieler die Anwartschaftszeiten überhaupt erfüllen können und damit überhaupt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Auf jeden Fall war die Stimmung dementsprechend am Boden, weil viele Schauspieler ums Überleben kämpfen mussten und andere der Hetze ausgesetzt waren. Michael Brandner war es dann, der die Gründung eines Verbandes anregte, um verlässliche Sozialstandards und bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen und damit letztendlich die künstlerische Qualität zu sichern. Zu diesem Komplex gehört auch noch das Problem der Altersarmut. Hier heißt es ja immer, die Rente ist eine Grundsicherung, die sicherlich den Standard nicht mehr so abdecken kann, wie sie das früher mal gemacht hat. Aber das deutsche Rentenversicherungssystem hat sogar nach dem zweiten Weltkrieg noch funktioniert, auch das muss man sich mal klar machen. Es wird immer nur auf die Rente geschimpft, aber ich denke, selbst eine kleine Rente ist zumindest etwas Sicheres. Das klingt zwar jetzt ganz unpopulär, aber ich finde, das sollte man nicht komplett in private Hände geben. Wir sehen ja gerade wie die Finanzsysteme kollabieren.
Warum muss man überhaupt sozialversichert sein?
Meine persönliche Meinung: Ich finde das ist eine gute Erfindung, gerade in der heutigen Zeit der Globalisierung ist das noch ein guter Halt, um gegen den ganz freien Markt eine kleine Abpufferung zu haben. Man muss sozialversichert sein, um eine Krankenversicherung zu haben, um eine Rente zu bekommen und einiges mehr. Das ist in anderen Ländern nicht so selbstverständlich. Nimm zum Beispiel die USA, dort wurde es immer noch nicht geschafft, eine Krankenversicherung auf staatlicher Basis auf die Beine zu stellen. Man sieht ja gerade, wie hart Barack Obama darum kämpfen muss. Bei uns gibt es die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung. Das sind die Grundversicherungen, die man nennen kann. Natürlich gibt es noch einige mehr, aber die gerade genannten sind die fünf Grundsäulen der Sozialversicherung.
Handelt es sich dabei um Pflichtversicherungen?
Man muss da unterscheiden. Es gibt, als grobe Klassifizierung, zwei Gruppen: die Selbstständigen und die Beschäftigten. Die Selbstständigen tragen eben das unternehmerische Risiko für alles und die Beschäftigten genießen Schutz durch bestimmte soziale Errungenschaften wie die Sozialversicherungen. Der Gesetzgeber sagt: weisungsgebundene Tätigkeit ist sozialversicherungspflichtig, daher muss jeder „abhängig Beschäftigte" bis zu einem bestimmten Einkommen in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen. Und wenn jemand weisungsgebunden ist, dann ja wohl ein Schauspieler. Dem sagt man nicht nur, wann er wohin kommen soll, sondern auch noch, was er anziehen soll, was er sagen soll und wann er von A nach B gehen soll. Anders ist es aber, wenn ich als Schauspieler mein eigenes Soloprogramm habe. Dann bin ich Unternehmer, trage aber auch alle unternehmerischen Risiken und kann mich privat versichern. Das heißt, viele von uns befinden sich in einer Mischform. Wie man versichert ist, hängt immer von der Art der einzelnen Tätigkeit ab.
Welche verschiedenen Beschäftigungsarten gibt es?
Die erste Kategorie sind die sogenannten „unständig Beschäftigten". Man muss dabei sehen, dass diese Gesetze schon sehr alt sind und sich über die Jahrzehnte natürlich weiterentwickelt haben. Diese Gesetze wurden damals, Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts, auch für Tagelöhner und Spargelstecher gemacht, damit auch die einen Versicherungsschutz genießen. Ein „unständig Beschäftigter" zahlt in alles ein, aber nicht in die Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet, dass er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwirbt, aber zumindest kranken- und rentenversichert ist. Beitragspflichtig sind die ganzen Kalendermonate nicht nur die einzelnen Tage der Beschäftigung. Diese Regelung gilt für Beschäftigungsverhältnisse, die weniger als eine Woche dauern, was häufig zum Beispiel auf Synchronschauspieler zutrifft. Auf der anderen Seite gibt es feste Theaterschauspieler, die einen Arbeitsvertrag über die ganze Spielzeit haben. Die sind dann über die Dauer ihrer Beschäftigung versichert wie ein ganz normaler anderer „abhängig Beschäftigter" und zahlen auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Genauso werden die „kurz befristet abhängig Beschäftigten", nur eben viel kürzer. Darunter fallen in der Regel Film- und Fernsehschauspieler sowie gastierende Theaterschauspieler.
Wie verhält es sich bei einem „normalen" Film- und Fernsehschauspieler?
Das ist ein großes Problem. Selbst wenn ein Schauspieler nur zwei Drehtage hat und diese nicht innerhalb von einer Kalenderwoche liegen, gilt er schon nicht mehr als „unständig beschäftigt". Das heißt, er zahlt im Gegensatz zu den „unständig Beschäftigten" auch in die Arbeitslosenversicherung ein und erhält damit Anspruch auf Arbeitslosengeld I - vorausgesetzt, er bekommt die Anwartschaftszeiten zusammen. Doch wie bereits gesagt ist das für einen Schauspieler in der Regel nicht zu schaffen, da er immer nur einige Tage oder Wochen dreht. Hier hat sich der BFFS engagiert.
Was konntet ihr dabei erreichen?
Zunächst hat der BFFS für Rechtssicherheit gesorgt, wie Film- und Fernsehschauspieler korrekt sozialversichert werden müssen. Da herrschte vorher viel Verwirrung. Dann hat der Verband maßgeblich dazu beigetragen, dass zum ersten Mal der Gesetzgeber schwarz auf weiß festgeschrieben hat, dass die „kurz befristet Beschäftigten" einen strukturellen Nachteil haben. Das ist ein großer Schritt, denn das war vor zwei Jahren noch gar nicht in den Köpfen der ganzen Entscheidungsträger drin. Dieses Problem betrifft ja nicht nur die Schauspieler und andere Filmschaffende wie Regieassistenz, Garderobieren, Maskenbildnerinnen oder Setfahrer, sondern auch so viele andere Berufe. Ganz klar: wir wollen eine Solidargemeinschaft. Wir sind dafür, dass die, die etwas haben, zu denen wir ja auch teilweise gehören, denen etwas abgeben, die weniger haben. Daher wollen wir in die Sozialversicherungen einzahlen. Doch im Vergleich zu anderen Berufen sind wir strukturell benachteiligt. Wir müssen hier eine Lösung finden, damit wir für die „kurz befristet Beschäftigten" auch soziale Gerechtigkeit erreichen. Zum 1. August trat dann durch unsere Bemühungen ein Änderungsgesetz zum Bezug vom Arbeitslosengeld I in Kraft, dass die soziale Benachteiligung von „kurz befristet Beschäftigten" abgemildert hat. Diese können nun bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben, wenn sie innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren eine Anwartschaftszeit von nur sechs Monaten nachweisen können. Die Beschäftigungsverhältnisse dürfen jedoch mehrheitlich eine Dauer von jeweils sechs Wochen nicht überschreiten und der Jahresverdienst darf maximal bei 30.240 € liegen. Das ist noch nicht ideal, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Was hat es mit der Formel über die Leistungs-, Zusatz- und Dispositionstage auf sich?
Der BFFS hat eine Formel entwickelt, um dem tatsächlichen Arbeitsaufwand eines Schauspielers gerecht zu werden. Die Formel errechnet die „Zusatztage" die zusammen mit den Drehtagen die Leistungstage darstellen. An Zusatztagen werden Zusatzleistungen erbracht: z.B. Kostümproben, Rollenvorbereitung etc. Die Anzahl der Zusatztage ist abhängig von der Anzahl der Drehtage. Für Produzenten, Rentenversicherung, Agenten und natürlich für uns Schauspieler gibt es jetzt eine Liste, auf der eindeutig steht, wie viel Zusatztage bei wie viel Drehtagen fällig sind. Die Dispositionszeit ist die Zeit, die ich einem Arbeitgeber prioritär oder ausschließlich zur Verfügung stehen muss, unabhängig davon ob er sie abruft oder nicht. Also wenn er sagt, in einem Zeitraum von zwei Wochen wollen wir mit Dir das und das drehen. In der Zeit muss ich dann zur Verfügung stehen. Die Leistungstage, das sind die Tage an denen ich tatsächlich Leistung erbringe, also an denen ich gedreht habe und die Zusatztage. Sozialversichert muss mindestens die Dauer der Dispositionszeit bzw. mindestens die Leistungstage, je nach dem was länger ist.
Kannst du die Formel an einem Beispiel erläutern?
Wenn ich beispielsweise für eine Serie ein halbes Jahr gebucht bin, aber der Arbeitgeber sich innerhalb von diesem halben Jahr nicht von Anfang an festlegen möchte, an welchen Tagen ich arbeite, sondern variabel sein möchte, dann muss ich ihm während der gesamten Zeit zur Verfügung stehen. Das nennt man dann Dispositionszeit. Während dieser Zeit muss mich der Arbeitgeber dann aber auch komplett versichern. Leistungstage sind dagegen die reellen Drehtage, an denen ich auch vor der Kamera gestanden habe und die entsprechenden Zusatztage. Wenn der Arbeitgeber nun von Anfang an unwiderruflich festlegt, an welchen Terminen ich drehen soll, muss er mich für diese Dreh- und Zusatztage versichern und ich kann den Nichtdrehtagen auch für andere Projekte gebucht werden.
Diese Leistung wird durch die Zusatztage abgedeckt?
Genau. Angenommen ein Schauspieler, der für Film- und Fernsehen arbeitet, hat einen Drehtag. Dann erbringt er ja nicht nur an diesem einem Tag Leistung. Er muss die Rolle lernen, er hat vielleicht eine Kostümprobe, vielleicht hat er sogar noch eine Maskenprobe, er muss vielleicht zu einer Regiebesprechung, er muss vielleicht spezielle Tätigkeiten für die Rolle erlernen, hinterher gibt es noch einen Nachsynchrontermin oder einen Pressetermin. Wir haben versucht, all diese Dinge, die im Rahmen einer Tätigkeit eines Film- und Fernsehschauspielers anfallen, zu kategorisieren und daraus haben wir diese Zusatztage entwickelt. Hiermit wollten wir auch einfach mal klar machen, was so ein gesunder, normaler Schnitt ist und wie viel Arbeit tatsächlich durch diesen einen Drehtag entsteht. Die Rentenversicherung hat vor ein paar Jahren die Produktionsfirmen geprüft und festgestellt, dass die Schauspieler die ganzen Jahre über falsch sozialversichert wurden, denn man müsste den Schauspieler über den ganzen Produktionszeitraum versichern. Bei einem Produktionszeitraum von einem Jahr ist das natürlich sehr problematisch. Das könnte sich keine Produktion leisten. Würden die Produktionsfirmen weiterhin von diesen horrenden Nachzahlungen belastet, gingen unsere Arbeitgeber pleite und das Geld käme hinterher nicht einmal uns zu Gute, da es meist nicht mehr den einzelnen Arbeitnehmern entsprechend zugeordnet werden kann. Also haben wir beschlossen, dass wir ein realistisches Abbild von unserer wirklichen Arbeit machen und die Arbeitgeber uns korrekt versichern. Nicht nur für die tatsächlichen Drehtage, sondern auch für die Zusatztage. So muss niemand Nachzahlungen leisten und wir kommen eher auf unsere Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld I.
Dann gibt es ja auch noch die Künstlersozialkasse (KSK). Welche Kriterien muss ein Schauspieler erfüllen, um dort hineinzukommen?
Die Künstlersozialkasse ist eine Einrichtung für Künstler, die keinen Arbeitgeber haben, wie zum Beispiel Bildhauer oder Journalisten. Für diese freien Künstler zahlt die KSK dann die Hälfte der Sozialabgaben. Als Schauspieler, der im Film- und Fernsehbereich arbeitet, ist man aber abhängig beschäftigt und nicht selbstständig. Wenn ein Schauspieler jedoch mindestens 20% seines Einkommens aus nicht-sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erwirtschaftet, könnte er in die KSK. Allerdings ist es sehr schwer, beispielsweise mit einem Bühnenprogramm, mindestens ein Fünftel seiner Einkünfte zu erwirtschaften, da man normalerweise bei Film und Fernsehen verhältnismäßig gut verdient.
Wie müssen Kinder am Set sozialversichert werden?
Die Beschäftigung von Kindern richtet sich grundsätzlich nach dem Jugendarbeitschutzgesetz. Eigentlich ist Kinderarbeit im Grundsatz verboten. Auf Antrag kann aber bewilligt werden, dass Kinder bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Shows oder Werbeveranstaltungen, Aufnahmen in Hörfunk und Fernsehen und bei Film- und Fotoaufnahmen mitwirken. Die zulässige Arbeitszeit richtet sich hier nach dem Alter der Kinder. Liegt diese Bewilligung vor, ist die Beschäftigung eines Kindes am Set grundsätzlich auch als sozialversicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu betrachten. Die Frage der Sozialversicherungspflicht richtet sich dann nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen und hängt vom Ausmaß der zeitlichen Beschäftigung und der Höhe der Vergütung ab. Wenn die Bezahlung 400 Euro im Monat nicht übersteigt und die Zeit der Beschäftigung innerhalb eines Jahres nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage beträgt, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Dann entfällt die Sozialversicherungspflicht und der Arbeitgeber muss nur die gesetzliche Unfallversicherung zahlen.
Wie muss ein junger Schauspieler, der sich in der Ausbildung befindet und ein Engagement für einen Drehtag erhält, versichert werden?
Auch solche „Ein-Tages-Engagements" stellen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis dar und unterliegen damit der Sozialversicherungspflicht. Unter Berücksichtigung der Zusatzleistungstage liegen in diesem Fall vier sozialversicherungspflichtige Tage vor. Wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung nach den gerade genannten Kriterien handelt, dann muss wiederum nur die Unfallversicherung gezahlt werden.
Möchtest du abschließend noch etwas sagen?
Es ist mir einfach noch einmal ganz wichtig zu betonen, dass wir hier keine Extrawurst für Schauspieler wollen. Wir wollen keine Sonderbehandlung, sondern wir möchten, dass für alle kurzbefristet Beschäftigten eine Verbesserung geschaffen wird. Denn wir sind ein Team und können nicht alleine Filme herstellen. Wir brauchen uns alle untereinander und deswegen sollen auch für alle faire Arbeitsbedingungen bestehen. Letztendlich geht es darum, die Rahmenbedingungen für eine funktionierende Film- und Fernsehwirtschaft ins Deutschland zu verbessern. Und dazu möchten wir beitragen.
Vielen lieben Dank für das Gespräch!
Bitte beachten Sie die Podiumsdiskussion des BFFS im Rahmen des Filmfest Hamburg:
Zum Thema "Wer will eigentlich noch zum Film? Über das Selbstverständnis der Filmbeteiligten!" sprechen die Diskutanten und möchten helfen, das Verständnis für die unterschiedlichen Aufgaben und Herausforderungen der Teamkollegen zu fördern und die Sichtweisen und Bedürfnisse aller an der Filmproduktion Mitwirkenden besser zu verstehen.
Termin: 25. September 2009, 14:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Metropolis Kino am Steindamm in Hamburg
Auf dem Podium nehmen Platz:
- Prof. Dr. Heinz Glässgen (Moderator)
- Prof. Dr. Hubertus Meyer-Burckhardt (Produzent)
- Heike Wiehle-Timm (Produzentin)
- Torsten Wacker (Regisseur)
- Antje Schlag (Agentin, Vorstandsvorsitzende VdA)
- Uwe Bünker (Casting Director)
- Antoine Monot (Schauspieler, Vorstand BFFS)
- Julia Beerhold (Schauspielerin, Vorstand BFFS)
- Mareike Carrière (Schauspielerin)
Nähere Infos zum Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V. finden Sie auf der Website des Verbandes:
www.bffs.de
Anhang
BFFS-Infoblatt:
„Wie müssen Film- und Fernsehschauspieler sozialversichert werden? Das Prinzip auf einem Blatt"
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Tina Thiele studierte Theater-, Film- und Fernsehwissenschaften und Kulturelles Management in Köln. Sie ist Chefredakteurin von "casting-network. Das Branchenportal". Mehr zu ihrer Person finden sie in der Rubrik: Über uns.
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