Steckbrief Stefan Müller-Römer
Nachdem Stefan Müller-Römer sein Studium und Staatsexamina in Köln absolviert hatte, gründete er 1998 die Kanzlei Müller-Römer Rechtsanwälte, die 2002 zu Willers Müller-Römer Kunze & Partner fusionierte. Seit 1998 ist er in allen Bereichen des Medien-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Sportrechts sowohl bei Vertragsverhandlungen als auch vor Gericht tätig. Er arbeitet als Dozent für Urheber-, Marken- und Medienrecht für verschiedene Fortbildungsinstitute (u.a. Internationale Filmschule Köln).
Wozu braucht man als Schauspieler einen Anwalt?
Für einen Schauspieler ist die Tragweite verschiedener Vertragsklauseln gerade im urheberrechtlichen Bereich oft nicht überschaubar, vor allem wenn es darum geht, welche Rechte er abtreten kann und welche er abtreten muss. Zum 01.01.2008 tritt außerdem eine umfangreiche Änderung des Urhebergesetzes in Kraft, die dann auch gestattet, Rechte für noch unbekannte Nutzungsarten vorab abzutreten. Auch hier besteht Beratungsbedarf. Schauspieler nehmen sich jedoch erstaunlich selten einen Anwalt, da sie oft niemanden verärgern möchten. Dabei sollte man es, wie in jedem anderen Beruf, als normal ansehen, seine vertraglichen Verpflichtungen vorab von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Es ist erstaunlich, dass Schauspieler seitenlange Verträge mit Agenturen und Produktionen unterschreiben, mit denen sie teilweise für mehrere Jahre zusammen arbeiten wollen, ohne die Rechte und Pflichten beider Seiten vorher genau verstanden zu haben.
Was sind denn häufige Anliegen von Schauspielern?
Oft kommt es vor, dass Schauspieler, die für ein längeres Engagement, wie beispielsweise eine Serie, angefragt sind oder dort bereits unter Vertrag stehen, klären wollen, inwiefern sie noch in anderen Produktionen mitarbeiten können. Durch die mediale Präsenz entsteht für den Schauspieler ja oft ein höherer Marktwert und damit steigen die Chancen auf weitere Projekte. Deswegen ist es wichtig, darauf zu achten, inwiefern die Mitarbeit bei anderen Projekten vertraglich geregelt ist. Es ist natürlich für einen Schauspieler sehr ärgerlich, wenn er zwei Drehtage in der Woche hat, aber keine weiteren Aufträge annehmen kann, da ihm dies vertraglich untersagt ist.
Einige Schauspieler möchten natürlich auch wissen, ob sie finanziell mehr herausholen können.
Welche Fehler werden häufig gemacht?
Die Konstellation ist praktisch immer die, dass ein Schauspieler aufpassen muss, dass er nicht zu viele Rechte für eine zu geringe Vergütung abtritt. Die Konsequenzen von Nebentätigkeiten und Kündigungsregelungen sind bei Vertragsabschlüssen mit Produktionen und Agenturen ebenfalls sehr wichtig. Es ist nicht nur schlauer, sondern vor allem auch billiger, einen Anwalt vor der Unterschrift zu konsultieren, weil dieser bei der Vertragsgestaltung viel weniger Zeit benötigt als bei einer streitigen Auseinandersetzung und folglich auch nicht so viel kostet.
Einige Produktionsfirmen versuchen Schauspielern einzureden, dass sie keinen Anwalt bräuchten, weil doch alle „Freunde" seien. Im Einzelfall mag dies auch stimmen. Viele Fehler werden aber gerade deshalb begangen, weil ein Schauspieler der Produktion keinen „bösen" Anwalt präsentieren möchte. Von dieser Taktik ist dringend abzuraten. Ein Anwalt muss ja nicht nach außen auftreten, er kann auch im Hintergrund als Berater des Schauspielers tätig sein, damit keine Fehler passieren. Allerdings ist es oft für beide Seiten am angenehmsten, wenn der Anwalt direkt mit der Produktion verhandelt, weil es dann, sofern der Anwalt ein guter Kommunikator ist, eigentlich keine Missverständnisse geben kann. Generell kann nur davor gewarnt werden, einen Vertrag vor Abschluss nicht anwaltlich prüfen zu lassen.
Zählen auch Agenturen zu Ihren Klienten?
Ja, wir arbeiten natürlich auch mit Agenturen zusammen. Schließlich laufen die Interessen von Agenturen und Schauspielern zumindest am Anfang eines Engagements meist in die gleiche Richtung. Später, bei zunehmendem Erfolg der Schauspieler, ändert sich dies oft, weil dann die Schauspieler gerne selbst mehr vom „Kuchen" hätten und natürlich auch an Durchblick und Professionalität gewonnen haben, so dass sie häufig auf die Agentur verzichten möchten.
Was das Überprüfen von Verträgen angeht, sollte man seinen Agenten ruhig fragen, ob dieser die Verträge von einem Anwalt durchsehen lässt. Es ist eine legitime Frage, die ein Schauspieler durchaus stellen darf. Es wäre falsch, dieses Thema nicht anzusprechen, in der Angst, dem Agenten damit „auf den Schlips zu treten". Man kann dann immer noch entscheiden, ob man zusätzlich einen eigenen Anwalt konsultiert. Viele Schauspieler trauen sich nicht zu sagen, dass sie gerne einen externen Anwalt hinzuziehen wollen. Dabei ist es ihr gutes Recht.
Worauf ist bei der Rechteabtretung zu achten? Kann man auch mal auf einen Vertrag verzichten? Nach dem Motto: Rechte, die nicht ausdrücklich abgetreten wurden, gehören mir?
Prinzipiell ist dieser Grundsatz zwar richtig, jedoch stimmt man mit seiner Mitarbeit als Schauspieler konkludent* zu, in dem späteren Werk auch zu erscheinen. Es ist sehr schwierig, später eine Verwendung der eigenen Szenen gänzlich zu verbieten, selbst wenn kein Vertrag vorliegt. Man sollte sich vorher überlegen, ob man bei einem Projekt mitmachen möchte und ob man glaubt, mit dem Ergebnis zufrieden zu sein. Wenn es erst einmal gedreht ist, ist es für einen Schauspieler so gut wie unmöglich, da noch wieder raus zu kommen.
* Unter konkludentem Handeln versteht der Jurist schlüssiges Handeln, bei dem sich ohne ausdrückliche Willensäußerung allein aus den Umständen auf einen bestimmten rechtlich relevanten Willen schließen lässt.
(Quelle: http://www.justiz.niedersachsen.de)
Es können aber nicht alle Rechte in einer Klausel abgetreten werden?
Es ist richtig, dass es eine wirksame Pauschalklausel zur Abtretung sämtlicher Rechte nicht gibt. Das erklärt auch die kaum noch überschaubaren seitenlangen Rechtekataloge in den Verträgen. Gerade aufgrund dieser Länge sollte man aber besonders aufpassen, was Klauseln zur Weiterverwertung und zum Weiterverkauf des Materials angeht.
Was passiert, wenn eine Klausel ungültig ist?
Eine ungültige Klausel berührt nicht die restlichen Vereinbarungen des Vertrages. So kann man rechtswidrige Klauseln in Verträgen belassen, solange man sich bei Eintreten des Falles der Ungültigkeit dieser Klausel bewusst ist. Man muss also nicht alles ändern, was in Verträgen steht. Manchmal genügt es auch, zu wissen, welche Punkte ohnehin nicht rechtswirksam sind. Grundsätzlich sollte man aber natürlich alle Klauseln, die einem nicht gefallen auch ansprechen und ändern.
Was ist bei Werbejobs zu beachten, über die sich ja viele Schauspieler teilweise finanzieren?
Bei Fotojobs kann es ratsam sein, auch mal auf kleinere Beträge zu verzichten, statt beispielsweise Stock-Fotografie zu machen. Diese Bilder sind dann für jeden käuflich zu erwerben und man verliert die Kontrolle über sie. Es ist jedoch nicht so, dass man auf einmal das neue Microsoft-Gesicht wird, ohne dafür bezahlt zu werden. Für solche Fälle greift der Grundsatz der „angemessenen Vergütung". Die Bilder können aber durchaus in einem anderen, ungewünschten Zusammenhang wieder auftauchen. Gerade bei Fotoverträgen ist also immer Vorsicht und anwaltlicher Rat geboten.
Nach dem Urheberrecht ist man als Fotomodell nicht Urheber eines Bildes. Das ist der Fotograf. Somit liegen die Urheberrechte bei ihm. Für das Modell ist es auch hier so, dass man durch sein Erscheinen am Set und die Aufnahmen seine Zustimmung zur Verwertung gegeben hat. Um spätere Auseinandersetzungen und Unklarheiten zu vermeiden, sollte man in jedem Fall, vor allem auch bei Werbejobs, die Buy-Outs genau klären. Das bedeutet: wann, wo und wie darf das Material verwendet werden und welche Vergütungen ergeben sich daraus.
Häufig arbeitet man bei Filmprojekten auf Rückstellung, wird also ohnehin nicht bezahlt, und hat daher auch nicht das Geld, einen Anwalt zu konsultieren.
Bei kleineren Projekten und Standardverträgen, beispielsweise mit Filmhochschulen, lohnt es sich tatsächlich häufig nicht, einen Anwalt zu konsultieren. Hier sind ja meist die Drehzeiträume und die Verwertungsketten und somit die Aussicht auf ein Honorar überschaubar. Klauseln, die einem wichtig erscheinen, kann man in solchen Fällen auch selbst hinzufügen. Etwa die Nennung im Abspann, das Zukommenlassen von Material bzw. fertigem Film innerhalb einer bestimmten Zeit oder die Übernahme von Fahrtkosten.
Genügt bei Absprachen der Beweis der E-Mail?
Der Mythos, dass eine E-Mail, im Gegensatz zu Brief und Fax vor Gericht nicht anerkannt wird, hält sich hartnäckig, ist aber so nicht richtig. Auch eine Mail ist ein Beweismittel. Erhält man dazu noch eine Eingangsbestätigung oder eine direkte Antwort auf die Mail, muss derjenige, der einem Gericht glauben machen möchte, dass dies alles gefälscht oder Zufall sei, schon verdammt viel vortragen.
Gibt es Musterverträge, die ich zum Vergleich oder als Vorlage nutzen kann?
Musterverträge sind für Nicht-Juristen mit äußerster Vorsicht zu genießen. Wenn man den Gehalt einer Klausel gar nicht überblicken kann, nützt auch das beste Muster nichts. Das unreflektierte Übernehmen von Mustern ist einer der am häufigsten begangenen Fehler. Insbesondere wenn man solche von Produzenten erhält, ist davon auszugehen, dass sie vor allem zum Vorteil der Produktion gestaltet sind.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich nicht bezahlt wurde?
Für den Fall, dass man nicht bezahlt wird, kann man die Vergütung einklagen, nicht aber gleich auch den Film sozusagen „stoppen". Es sei denn im Vertrag wird die fristgerechte Zahlung ausdrücklich als Bedingung für die Rechteabtretung und Auswertung genannt.
Wichtig ist es, eine Frist für die Zahlung zu setzen, die man im Vertrag auch schon ausdrücklich festlegen sollte. Wird man nicht pünktlich bezahlt, kann man die erste - und einzig erforderliche (!) - Mahnung selber schreiben. Der Vertragspartner befindet sich ja ohnehin bereits im Verzug. Dabei sollte man ein konkretes Zahlungsziel, also ein Datum angegeben. Formulierungen wie „ab Erhalt in einer Woche" sind zu ungenau.
Wird nicht gezahlt, kann ein Anwalt eingeschaltet werden. Oft wird dann reagiert und auch gezahlt, allerdings häufig ohne Übernahme der Verzugszinsen und Anwaltskosten. Diese sollte man dann allerdings konsequenterweise auch noch einfordern.
Kann man sich als Schauspieler irgendwo allgemein zu rechtlichen Fragen informieren? Gibt es eine Plattform?
Für juristische Fragen gibt es keine konkrete Plattform, aber natürlich eine Vielzahl von Informationen im Netz. Entscheidend ist aber, dass man diese Informationen auch verarbeiten kann. Dafür wird man dann wiederum meist den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts benötigen.
Wie teuer ist es denn,einen Vertrag durchsehen zu lassen?
Was ein Anwalt kostet kann man nicht generell sagen. Dies hängt auch vom Wert des Vertrages ab. Vertragsberatung wird aber vernünftigerweise nach Stundenhonorar abgerechnet, weil dies für den Schauspieler meist die günstigere Variante ist. Die Stundensätze bewegen sich hier üblicherweise zwischen 150,- und 350,- Euro. Das klingt viel, ist aber meist günstiger als das Honorar nach gesetzlicher Regelung (RVG), weil dort der Wert des gesamten Vertrages als Bezugsgröße zu bestimmen ist. Man sollte unbedingt vorher das Honorar mit dem Anwalt besprechen, denn nicht jeder Anwalt ist in diesem Punkt von Anfang an transparent. Auch kann man dem Anwalt ein Honorar vorschlagen und ihn selbst entscheiden lassen, ob er den Vertrag für die vereinbarte Summe prüfen will. Letztlich kann man das Honorar heutzutage frei aushandeln und sollte das auch versuchen.
Ein weiterer Vorteil der anwaltlichen Vertretung ist, dass man über die Berufshaftpflicht des Anwalts abgesichert ist. Muss man, beispielsweise wegen eines anwaltlichen Fehlers, ein Projekt absagen und verliert so 50.000 Euro, kann man diesen Betrag als Schadensersatz beim Anwalt geltend machen.
Um Geld zu sparen, arbeiten Schauspieler oft mit einem Anwalt aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis zusammen, der kein Spezialist für Medien- und Urheberrecht ist und folglich auch nicht alle Punkte eines solchen Vertrages überblickt. Davor kann nur gewarnt werden.
Wie finde ich denn den richtigen Anwalt?
Im Internet gibt es eine Vielzahl von Anwaltssuchmaschinen wie z.B. www.rechtsanwalt.com, auf der auch wir registriert sind. Dort kann man dann auch direkt nach einem „Fachanwalt für Urheber - und Medienrecht" suchen. Dies ist eine Zusatzqualifikation, die es seit 2006 gibt, und die von der Rechtsanwaltskammer bei Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Urheber- und Medienrechts verliehen wird. Den entsprechenden Kurs habe ich ebenfalls bereits absolviert, da man auch als erfahrener Medienrechtler diesen Titel sonst nicht verliehen bekommt.
Vielen Dank!
Die Schauspielerin Ruth Fröhner hat in München Kommunikationswissenschaften studiert. Während ihres Studiums arbeitete sie bei zahlreichen Film- und Werbeprojekten, u.a. als Regie- und Produktionsassistenz. Seit ihrem Abschluss konzentriert sie sich auf die Schauspielerei während sie weiterhin frei als freie Journalistin und im Produktionsbüro arbeitet.
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