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Unsere Gagen-Richtlinien
Die Einstiegsgage ist die anteilige Grundvergütung je Drehtag, die ein*e Berufseinsteiger*in wenigstens erhalten muss.
Sie beträgt seit dem 1. April 2020 850,00 Euro oder bei Vereinbarung von Wiederholungshonoraren 825,00 Euro. Eine Unterschreitung dieser Gage ist nur für Schauspielschüler*innen oder Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Schauspieler*innen in hochfrequenten Fernseh- und Low-Budget-Kinoproduktionen möglich.
Ab 1. Januar 2025 wird die Gagenuntergrenze für die ersten fünf Drehtage auf 1.050,00 Euro je Drehtag angehoben. Ab dem sechsten Drehtag sinkt diese Gagenuntergrenze auf 900,00 Euro. Schauspieler*innen in Nachwuchsfilmen, also Produktionen, bei denen Regisseur*innen als Debütant*innen zum ersten oder zweiten Mal die Regie übernehmen, dürfen pro Drehtag nicht weniger als die festgelegte Gagenuntergrenze von 850,00 Euro erhalten.
Über die für Gastverträge geltenden Regelungen haben sich am 2. Mai 2017 die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband bei ihren Manteltarifverhandlungen geeinigt.
Im Einzelnen beinhalten die getroffenen Vergütungsregelungen eine Mindestgage von 200,00 Euro pro Vorstellung – für die Übernahme kleiner Rollen oder Partien ist eine Abweichung von bis zu 25 Prozent möglich. Darüber hinaus wurde eine Probengage von mindestens 90,00 Euro für volle Probentage vereinbart, für halbe Probentage fallen 60,00 Euro an. Die Mindestgage für Doppelvorstellungen beträgt 150 Prozent der Mindestgage für eine Einzelvorstellung.
Eine Unterschreitung dieser Gage ist lediglich für Off-Theater möglich.
Die einfache Kleindarstellung, das heißt, die darstellerische Mitwirkung, die keinen individuellen Sprecheinsatz hat und die entweder im Hintergrund des dargestellten Geschehens bleibt oder zwar im Vordergrund des dargestellten Geschehens spielt, jedoch keinen verbalen bzw. nonverbalen individuellen Wort- oder Reaktionswechsel mit Schauspielrollen hat.
Kleindarsteller*innen erhalten seit 1. Juli 2019 je 8,5 Stunden, unabhängig davon, ob sie in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auftreten, eine Tagesgage in Höhe von 117,00 Euro (siehe Seite 21 TV).
Beträgt der Einsatz lediglich bis zu 6,5 Stunden, so erhalten Kleindarsteller*innen seit 1. Juli 2019 unabhängig davon, ob sie in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auftreten, eine Tagesgage in Höhe von 89,00 Euro (siehe Seite 21 TV).
Für besondere Aufwendungen und Leistungen der Kleindarsteller*innen sind zur Tagesgage Zuschläge zu zahlen.
Bei Mitwirkung in eigener gepflegter Gesellschaftskleidung 23,00 Euro.
Mit nicht der Jahreszeit entsprechender Kleidung länger als nur vorübergehend im Freien 31,00 Euro.
Die gehobene Kleindarstellung, das heißt, die darstellerische Mitwirkung, die entweder im Hintergrund des dargestellten Geschehens bleibt oder zwar im Vordergrund des Geschehens spielt, jedoch keinen verbalen bzw. nonverbalen längeren Dialog mit Schauspielrollen hat, aber als besonderer einzelner Typ und/oder durch einen kürzeren Sprecheinsatz erkennbar wird. Für die gehobene Kleindarstellung wird seit 1. Juli 2019 eine Tagesgage 154,00 Euro (siehe Seite 22 TV) gezahlt.
Die Edelkomparserie, das heißt, die darstellerische Mitwirkung, die laut Drehbuch - auch im Vordergrund des Geschehens - einen abgeschlossenen, verbalen bzw. nonverbalen Reaktionswechsel oder verteilt auf die ganze Spielhandlung des Films nicht mehr als wenige jeweils abgeschlossene, verbale bzw. nonverbale kürzere Reaktionswechsel mit anderen Figuren, die Schauspielrollen sind, hat. Für die Edelkomparserie wird seit 1. Juli 2019 eine Tagesgage von 250,00 Euro (siehe Seite 22 TV) gezahlt.
Die branchenüblichen Gagen richten sich nach den Tarifverträgen für Bühnendarsteller*innen.
In Festanstellung (brutto):
- mindestens 2.000,00 Euro (Ensemble), 2.500,00 Euro (Rolle).
- Die Gage wird bei Festanstellung auch in der Probenzeit voll gezahlt.
Freiberuflich (auf Rechnung):
- mindestens 200,00 Euro pro Show, eventuelle Aufschläge für Wochenenden, Feiertage o.ä. sind Verhandlungssache.
- Die Probenzeit wird pauschal vergütet (zwischen 2.000,00 und 3.000,00 Euro).
Nach Rücksprache mit Verbänden und Agenturen legen wir folgende Richtlinien für Moderator*innen/Werbedarsteller*innen fest:
- Moderator*innen mit entsprechender Ausbildung erhalten mind. 800,00 Euro pro Drehtag
- plus jeweils 800,00 Euro pro Sendetermin
- Professionelle Werbedarsteller*innen erhalten mind. 800,00 Euro pro Drehtag
- plus Buyout nach VELMA
Der Verband deutscher Nachwuchsagenturen (VdNA) hat sich auf folgende Regelung geeinigt:
Darsteller*innen im Bereich Spielfilme Kino/TV erhalten mindestens 400,00 Euro pro Drehtag, bei Serien richtet sich die Gage nach Umfang der Rolle und Anzahl der Drehtage.
Die Begleitung erhält:
Am Wohnort (im Umkreis des Wohnortes) 100,00 Euro pro Tag, außerhalb des Wohnortes aber innerhalb Deutschlands 120,00 Euro pro Tag, und im Ausland 140,00 Euro pro Tag.
Die Begleitpauschale gilt auch für Proben jeglicher Art (Leseprobe, Kostümprobe, Maskenprobe, ect.). Sie bezieht sich dabei auf die tatsächlich produktionsbedingt zu leistenden Betreuungstage und nicht nur auf die Drehtage.
Diese Begleitpauschale ist nicht verhandelbar. Für Reisetage innerhalb Europas wird eine Begleitpauschale von 50 % fällig, bei Reisen ins außereuropäische Ausland von 100 %.
Die Gage für Sprecher*innen richtet sich nach der Gagenliste des Verbandes Deutscher Sprecher (VDS).
Nachvergütung nach Nutzungsart und -dauer laut Verband lizenzierter Modellagenturen (VELMA).
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